Nutzungsbedingungen für das NORDSEE Vorteilskonto

  1. Geltungsbereich; Teilnahme am NORDSEE Vorteilskonto und dem FISH & Friends Treuesystem

 

Mitteilungen bezüglich des Guthabensystems hat der Nutzer an

nordsee(@)no-spam.qnips.com zu richten.

Adresse

solarisBank AG, Anna-Louisa-Karsch Straße 2 10178 Berlin, Deutschland

Tel.: +49 (0)30 2325678900, E-Mail: info(@)no-spam.solarisbank.de

Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg Registernummer: HRB 168180 B

Aufsichtsbehörden

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Deutschland, und Marie-Curie-Str. 24-28 60439 Frankfurt am Main, Deutschland.

Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland

 

Nach Beendigung des E-Geld-Vertrages zwischen der solarisBank und dem Nutzer ist der Nutzer verpflichtet, der solarisBank unverzüglich schriftlich ein auf seinen Namen lautendes Referenzkonto, bei einem Einlagenkreditinstitut mit Sitz in Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums

16.1. Die solarisBank behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen wird sie den Nutzern spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens schriftlich mitteilen, wobei die Mitteilung nicht der in Art. 248 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) vorgesehenen Form entsprechen muss. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten, beginnend ab Zugang des Informationsschreibens über die Änderungen, gegenüber der solarisBank, gelten die Änderungen als genehmigt. Als Genehmigung gilt auch, wenn der Nutzer nach Zugang des Informationsschreibens über die Änderungen sein NORDSEE-Guthaben neu auflädt. Auf diese Genehmigungswirkungen wird die solarisBank den Nutzer mit der Mitteilung der beabsichtigten Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gesondert hinweisen. Werden dem Nutzer beabsichtigte Änderungen der Nutzungsbedingungen mitgeteilt, kann er diesen Vertrag vor dem vorgenannten, geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die solarisBank in der Mitteilung der beabsichtigten Änderungen der Nutzungsbedingungen besonders hinweisen.

16.2. Im Falle des Widerspruchs endet der E-Geld-Vertrag zwischen der solarisBank und dem Nutzer. Nach Beendigung ist der Nutzer verpflichtet, der solarisBank unverzüglich schriftlich ein Referenzkonto zu nennen, auf welches die solarisBank das verbleibende NORDSEE-Guthaben überweisen kann. Für die Auszahlung gilt Ziffer 13.2 entsprechend.

16.3. Die solarisBank wird die Interessen der Nutzer bei Änderung der Nutzungsbedingungen angemessen berücksichtigen. Die solarisBank wird keine Änderungen vornehmen, die eine Änderung der Leistungspflichten zulasten des Nutzers beinhalten, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies zwingend erforderlich machen.

16.4. Sollten einzelne oder mehrere Regelungen der Nutzungsbedingungen im Ganzen oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vereinbarungen eine Lücke aufweisen sollten.

16.5. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Nutzungsbedingungen für das Guthabensystem und vertragliche Informationen sind daher auch in deutscher Sprache abgefasst. Die das Guthabensystem betreffende Kommunikation zwischen dem Nutzer und der solarisBank erfolgt auf Deutsch.

Kontaktdaten, Informationen zur solarisBank

Es besteht für Nutzer die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, über Verstöße der solarisBank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Ferner können die Beteiligten gem. § 14 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge gem. §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank oder die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.

SchlussbestimmungenHinsichtlich des auf der Karte befindlichen E-Geldes gelten ausschließlich die jeweiligen zum Erwerbszeitpunkt der Karte oder bei Wiederaufladung der Karte geltenden Nutzungsbedingungen

Einem Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG steht bezüglich des Vertragsschlusses das folgende Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) zu, wenn der Vertragsschluss im Fernabsatz gem. § 11 FAGG erfolgt; ein Fernabsatz liegt vor, wenn die Vertragsverhandlungen und der Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgen (z.B. per Brief, E-Mail, Telefon) (sog. Fernabsatzverträge). Sie finden nachfolgend die zur Erfüllung der Informationspflicht nach § 3 KSchG und § 11 FAGG vorgesehene Widerrufsbelehrung bei Abschluss und der Abwicklung von Fernabsatzverträge bezüglich Ihres NORDSEE-Kundenkontos:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 11 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.

Der Widerruf ist zu richten an:

solarisBank AG, Anna-Louisa-Karsch Straße 2 10178 Berlin, Deutschland

Tel.: +49 (0)30 2325678900, E-Mail: info(@)no-spam.solarisbank.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

 – Ende der Widerrufsbelehrung –

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Das Formular ist jedoch nicht vorgeschrieben.

An solarisBank AG, Anna-Louisa-Karsch Straße 2 10178 Berlin, Deutschland

E-Mail: info(@)no-spam.solarisbank.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des / der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

________________

 

(*) Unzutreffendes streichen.

Beschwerdeverfahren nach § 60 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

13.1. Der Nutzer kann den E-Geld-Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen; beide Parteien können den E-Geld-Vertrag mit Angabe eines wichtigen Grundes jederzeit kündigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der E-Geld-Vertrag nur gemeinsam mit dem Vertrag über das Treuesystem und Vorteilskonto beendet werden kann, d.h. mit der Kündigung des E-Geld-Vertrages auch das Nutzerkontos im Treuesystem und Vorteilskonto gelöscht wird.

13.2. Im Falle der Beendigung des E-Geld-Vertrages verpflichtet sich der Nutzer, der solarisBank unverzüglich ein auf seinen Namen lautendes Referenzkonto, bei einem Einlagenkreditinstitut mit Sitz in Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zu nennen, auf welches das etwaig vorhandene NORDSEE-Guthaben überwiesen werden kann. Eine Überweisung erfolgt nur in der Währung Euro. Das NORDSEE-Guthaben ist unverzinslich. Eine Barauszahlung des NORDSEE-Guthabens ist nicht möglich.

13.3. Ein Rückzahlungsanspruch gegen die solarisBank muss schriftlich an die qnips GmbH, Alexanderstraße 3, 30159 Hannover oder Nordsee(@)no-spam.qnips.com als den von der solarisBank dazu beauftragten Service Provider mit Angabe eines Referenzkontos (wie unter 13.2 beschrieben), einer Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite, einer gültigen E-Mail-Adresse sowie mit Einsendung der NORDSEE-Kundenkarte bzw. Angabe der Kundenkontonummer gerichtet werden. Ein entsprechendes Formular steht unter www.nordsee.com/at/gutscheinkarte.html bereit.

13.4. Verlangt der Nutzer den Rücktausch des E-Geldes durch Überweisung des Guthabens auf sein Referenzkonto mit Beendigung des E-Geld-Vertrages oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung des E-Geld-Vertrages, kann der Nutzer verlangen, das NORDSEE-Guthaben kostenlos ausgezahlt zu bekommen. Für die Auszahlung und den daraus entstehenden Gebühren und/oder Kosten gelten Ziffer 2, 7.3 und 13.2 entsprechend.

13.5. Bei Geltendmachung seines Rückzahlungsanspruches verpflichtet sich der Nutzer, eine vorhandene NORDSEE-Kundenkarte einzusenden oder zu vernichten.

Widerrufsrecht

Die solarisBank ist nicht verantwortlich für die Informationen, welche dem Nutzer über die NORDSEE-App oder auf sonstiger Weise von Seiten der NORDSEE Ges.m.b.H. und/oder den Franchisepartnern gewährt werden.

Beendigung des E-Geld-Vertrages, Rücktausch des E-Geldes und Rücktauschentgelt

11.1. Die solarisBank wird personenbezogene Daten ausschließlich für den Betrieb des Guthabensystems und die Auszahlung von NORDSEE-Guthaben an die Nutzer erheben, verarbeiten und soweit zur Durchführung des Guthabensystems erforderlich, an die qnips GmbH weiterleiten. Die solarisBank beachtet dabei die anwendbaren datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Regelungen.

11.2. Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten durch die qnips GmbH wird auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen des NORDSEE FISH & Friends Treuesystems (auch nur „Treuesystem“) und NORDSEE Vorteilskonto (auch nur „Vorteilskonto“) verwiesen.

Verantwortlichkeit für Inhalte

10.1. Informationen zum Guthabensystem und dessen Nutzung erhalten Sie über die NORDSEE-App. Die E-Mail-Adresse, die der Nutzer im Rahmen der Registrierung zur Kommunikation angibt, darf die solarisBank dem Nutzer gegenüber auch zur Vertragskommunikation nutzen.

10.2. Das NORDSEE-Guthaben kann der Nutzer jederzeit am Kassensystem einer NORDSEE-Filiale oder in der NORDSEE-App nach Eingabe der persönlichen Zugangsdaten einsehen.

10.3. Wenn der Nutzer eine NORDSEE-Karte zur Bezahlung gemäß diesen Nutzungsbedingungen einsetzt, stellt ihm die solarisBank unmittelbar nach Durchführung des entsprechenden Zahlungsauftrags, Einzelheiten zu der Bezahlung, die mit der NORDSEE-Karte getätigt wurde (den Betrag der Zahlung und den dafür eingesetzten Guthabenwert sowie die Nummer des NORDSEE-Kundenkontos, das mit der Zahlung belastet wird), als Transaktionsansicht in der NORDSEE-App zur Verfügung. Bei Ablehnung eines mit der NORDSEE-Karte ausgelösten Zahlungsvorgangs, ist die solarisBank nicht verpflichtet, den Nutzer hierüber zu informieren, soweit die Nichtausführung für den Nutzer aus den Umständen erkennbar ist.

10.4. Dem Nutzer sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften vor Abgabe einer Vertragserklärung, die auf die Teilnahme am Guthabensystem gerichtet ist, lediglich Informationen zu den wesentlichen Merkmalen und Nutzungsmöglichkeiten des Guthabensystems und er NORDSEE-Karte, den anfallenden Entgelten sowie andere wesentlichen Vertragsinformationen sowie Haftungshinweise mitzuteilen.

10.5. Informationen zum Guthabensystem und zur NORDSEE-Karte sowie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Teilnahme am Guthabensystem sind auf der Internetseite https://www.NORDSEE.com/de/specials/NORDSEE-gutscheinkarte/ während der gesamten Vertragslaufzeit als PDF oder in vergleichbarer Form zum Speichern und zum Druck bereitgehalten. Der Nutzer kann die vorliegenden Informationen und die Nutzungsbedingungen auch bei der solarisBank anfordern und erhält diese dann in Textform. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Nutzer an Nordsee(@)no-spam.qnips.com eine E-Mail mit der Bitte um Übermittlung der entsprechenden Unterlagen schickt.

Datenschutz

9.1. Die solarisBank haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die solarisBank nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung der solarisBank in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt und hierbei die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Eine Kardinalpflicht der solarisBank ist insbesondere die Pflicht zu auftragsgemäßen Ausführungen von Zahlungen mit der NORDSEE-Karte. Ansprüche des Nutzers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9.2. Die solarisBank haftet nicht für Schäden, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, die mit der NORDSEE-Karte ausgelöst wurden, entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen NORDSEE-Karte oder einer missbräuchlichen Verwendung der NORDSEE-Karte beruhen. Die solarisBank hat auch im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, der mit der NORDSEE-Karte ausgelöst wurde, einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung einer verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen NORDSEE-Karte beruhen. Dies gilt auch im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der NORDSEE-Karte. Die solarisBank wird in diesem Fall den entsprechenden Betrag dem NORDSEE-Guthaben belasten. Die Regelung in Ziffer 5.1 bleibt hiervon unberührt.

9.3. Die solarisBank haftet ebenso nicht für technische Störungen gleich welcher Art oder Fehler eines Dritten (einschließlich qnips), insbesondere durch die der Zugang zu der NORDSEE-App und damit die Einlösung des NORDSEE-Guthabens nicht möglich sind, es sei denn, die solarisBank hat diese Störung zu vertreten.

9.4. Die solarisBank haftet nicht für die Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit der NORDSEE-Filialen oder sonstiger Dritte, welche dazu führt, dass der Nutzer sein NORDSEE-Guthaben nicht einlösen kann. In diesem Fall ist der Nutzer auf seinen Rückzahlungsanspruch des sich noch auf der Nordsee-Karte befindlichen Guthabens gegenüber der solarisBank zu verweisen.

9.5. Der Nutzer verpflichtet sich, die solarisBank von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen der NORDSEE-Filialen, freizustellen, welche diesen Dritten aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Nutzer entstehen. Die Freistellung umfasst die für die Verteidigung gegen diese Ansprüche erforderlichen Anwalts- und Gerichtskosten.

9.6. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der solarisBank, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden

Kommunikation, Information zu einzelnen Zahlungen

Ein Anspruch auf Erstattung aus den o.g. Gründen ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Guthabens des NORDSEE-Kundenkontos mit dem betreffenden Zahlungsbetrag gegenüber der solarisBank geltend macht.

8.3. Im Fall nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführungen autorisierter Zahlungsvorgänge, die – wie im Fall der NORDSEE-Karte – vom oder über eine NORDSEE-Filiale ausgelöst werden, kann die NORDSEE-Filiale aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verlangen, dass deren Zahlungsdienstleister diesen Zahlungsauftrag unverzüglich, gegebenenfalls erneut, an die solarisBank als Zahlungsdienstleister des Nutzers übermittelt. Weist der Zahlungsdienstleister der jeweiligen NORDSEE-Filiale nach, dass er die ihm bei der Ausführung des Zahlungsvorgangs obliegenden Pflichten erfüllt hat, hat die solarisBank dem Nutzer – sofern es nicht zu einer ordnungsgemäßen Ausführung des Zahlungsvorgangs (Zahlung an die jeweilige NORDSEE-Filiale) kommt – gegebenenfalls unverzüglich den ungekürzten Zahlungsbetrag zu erstatten.

8.4. Erstattungsansprüche gegen die solarisBank kann der Nutzer grundsätzlich nicht mehr geltend machen, wenn der Nutzer die solarisBank nicht spätestens nach Ablauf von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung des NORDSEE-Guthabens über die fehlerhafte Ausführung unterrichtet. Andere als die in der vorstehenden Ziffer beschriebenen Ansprüche (Ansprüche wegen sog. Folgeschäden, die auf nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungen autorisierter Zahlungsvorgänge beruhen) kann der Nutzer auch nach Ablauf dieser Frist geltend machen, sofern er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

Haftung der Bank

8.1. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der Begriff „autorisierter Zahlungsvorgang“ verwendet wird, ist damit ein Zahlungsvorgang gemeint, bei dem der Nutzer seine Zustimmung zum Zahlungsauftrag (vgl. dazu Ziffer 3.4) erteilt hat.

8.2. Der Nutzer hat gegen die solarisBank einen Anspruch auf Erstattung eines Zahlungsbetrags, der dem NORDSEE-Guthaben belastet wurde und der auf einem autorisierten, vom oder über eine NORDSEE-Filiale ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn

bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Nutzer entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen der Vertragsbeziehung betreffend die NORDSEE-Karte und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können. Der Nutzer ist verpflichtet, der solarisBank auf Verlangen die Sachumstände darzulegen, aus denen er sein Erstattungsverlangen herleitet.

7.4. Der Nutzer trägt die Kosten, welche durch Rücklastschriften und Bankgebühren entstehen können.

Erstattungsansprüche des Nutzers der Nutzer den Rücktausch nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrags verlangt oder die dafür notwendigen Informationen hinsichtlich des Referenzkontos nicht innerhalb eines Jahres zur Verfügung stellt.

7.1. Für die Teilnahme am Guthabensystem und die Nutzung der NORDSEE-Karte fallen die nachfolgend genannten Entgelte an; zudem können sich für den Nutzer bestimmte Zahlungspflichten ergeben.

7.2. Für die Registrierung zur Teilnahme am Guthabensystem und die regelmäßige Nutzung der NORDSEE-Karte sowie die damit verbundene technische Nutzung des Guthabensystems sind keine Entgelte zu entrichten.

7.3. Für den Rücktausch des auf dem NORDSEE-Kundenkonto verbliebenen NORDSEE-Guthabens fällt eine Bearbeitungsgebühr an, die in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten der solarisBank steht, in der Regel in Höhe von 10 % des verbleibenden Guthabens, allerdings maximal auf EUR 5,00 begrenzt, an, wenn

der Nutzer vor Beendigung des Vertrags / Ablauf der Gültigkeitsdauer der NORDSEE-Karte den Rücktausch verlangt oder den Vertrag betreffend die Nutzung des Guthabensystems kündigt, z.B. indem er erklärt, dass er die NORDSEE-Karte nicht mehr nutzen möchte, oder

Die NORDSEE-Kundenkarte wird nicht Eigentum des Nutzers, sondern wird diesem nur zum Zwecke des vertragsgemäßen Gebrauchs zur Nutzung überlassen. Sie ist auf Verlangen der solarisBank herauszugeben.

Entgelte, Zahlungspflichten des Nutzers

5.1. Wie Bargeld kann die NORDSEE-Karte keinem bestimmten Nutzer zugeordnet werden. Weil die NORDSEE-Karte ähnlich wie Bargeld ist, kann sie bei Diebstahl, Verlust, Abhandenkommen nicht gesperrt werden; eine weitere Nutzung durch unbefugte Dritte kann in diesen Fällen nicht verhindert werden. Der Nutzer ist daher nicht zur Anzeige des Abhandenkommens oder Missbrauchs der solarisBank gegenüber verpflichtet (§§ 675i Abs. 2 Nr. 2, 675l S. 2, 675m Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 4, S. 2 BGB). Der Nutzer ist daher verpflichtet, die NORDSEE-Karte bzw. die persönlichen Zugangsdaten zum NORDSEE-Kundenkonto besonders sorgfältig aufzubewahren und vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte zu schützen. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des QR-Codes oder der gesamten NORDSEE-Kundenkarte, besteht kein Anspruch auf Ersatz der NORDSEE-Karte oder des hierauf gespeicherten NORDSEE-Guthabens gegenüber der solarisBank.

5.2. Die NORDSEE-Karte und das damit verbundene NORDSEE-Kundenkonto sind nach dem Erwerb nicht übertragbar. Insbesondere darf das NORDSEE-Kundenkonto nicht weiterverkauft, eingetauscht oder sonst entgeltlich übertragen werden.

5.3. Falls der Erwerb von Produkten der NORDSEE-Filialen das auf dem NORDSEE-Kundenkonto vorhandene NORDSEE-Guthaben übersteigt, kann eine Bezahlung der Produkte nur in Höhe des noch vorhandenen NORDSEE-Guthabens erfolgen; der darüberhinausgehende Kaufpreisbetrag muss vom Nutzer zusätzlich mit den jeweils von der NORDSEE-Filiale akzeptierten Zahlungsmitteln beglichen werden.

5.4. Ein Nutzer darf nur jeweils ein NORDSEE-Kundenkonto erwerben und halten. Bei der Registrierung für ein NORDSEE-Kundenkonto sichert der Nutzer ausdrücklich zu, dass er selbst noch nicht Nutzer eines NORDSEE-Kundenkontos ist und kein anderer Nutzer ein NORDSEE-Kundenkonto für seine Rechnung hält.

5.5. Der maximale Aufladebetrag auf das NORDSEE-Kundenkonto ist EUR 100,00 pro Kalendermonat. Dies bedeutet, dass das NORDSEE-Kundenkonto bis zu einem Umsatz von max. EUR 100,00 pro Kalendermonat (EUR 100,00 Aufladung + EUR 100,00 Entladung) genutzt werden kann. Das NORDSEE-Kundenkonto ist somit bis zur Erreichung der EUR 100,00-Umsatzgrenze pro Kalendermonat wieder aufladbar. Somit kann der E-Geldbetrag auf der Nordsee-Karte maximal EUR 100,00 betragen.

5.6. Die solarisBank behält sich das Recht vor, die Einlösung des NORDSEE-Guthabens zu beschränken oder zu verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Verstoß des Nutzers gegen die Nutzungsbedingungen vorliegen oder wenn Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass entweder der Nutzer oder ein Dritter im Zusammenhang mit dem NORDSEE-Kundenkonto eine gerichtlich strafbare Handlung oder anderen Missbrauch begangen hat oder begehen könnte.

Herausgabe der NORDSEE-Kundenkarte

4.1. Der E-Geld-Vertrag zwischen der solarisBank und dem Nutzer ist auf eine Laufzeit von drei Jahren begrenzt. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht zulässig.

4.2. Der E-Geld-Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem ein NORDSEE-Guthaben das erste Mal auf dem NORDSEE-Kundenkonto aktiviert wird. Nach Ablauf von drei Jahren endet der E-Geld-Vertrag ohne, dass es einer weiteren Erklärung der Vertragsparteien bedarf. Das NORDSEE-Kundenkonto verliert mit Ende des E-Geld-Vertrages seine Gültigkeit und bleibt nur noch solange bestehen, als dies gemäß den Regelungen dieses Vertrages nach Ziffer 13 und zur Auskehr des Restguthabens technisch erforderlich ist.

4.3. Das NORDSEE-Guthaben auf dem NORDSEE-Kundenkonto kann nur innerhalb dieser dreijährigen Vertragslaufzeit bei den teilnehmenden österreichischen NORDSEE-Filialen verwendet werden. Ein weiteres Aufladen des NORDSEE-Kundenkontos ist ab Ende des E-Geld-Vertrages ausgeschlossen.

Einschränkungen der Nutzung, Sorgfaltspflichten des Nutzers

3.1. Die Einlösung des auf dem NORDSEE-Kundenkonto gespeicherten NORDSEE-Guthabens erfolgt durch Vorlage der NORDSEE-Kundenkarte oder durch Einsatz der NORDSEE-App in den NORDSEE-Filialen über deren Kassensysteme. Das auf dem NORDSEE-Kundenkonto gespeicherte Guthaben kann ausschließlich für den Kauf von Produkten der NORDSEE-Filialen genutzt werden, also insbesondere für dort angebotene Speisen und Getränke.

3.2. Ein Einsatz zu Bezahlzwecken kann nur bis zur Höhe des aktuell auf dem NORDSEE-Kundenkonto hinterlegten NORDSEE-Guthabens erfolgen.

3.3. Ein Einsatz der NORDSEE-Karte an Geldautomaten zum Zweck der Bargeldabhebung sowie für eine Bargeldauszahlung im Rahmen des sog. Cashback ist nicht möglich.

3.4. Die Authentifizierung des Nutzers als Forderungsinhaber in Bezug auf das NORDSEE-Guthaben erfolgt durch Vorlage der NORDSEE-Kundenkarte oder der NORDSEE-App. Bei Einsatz der NORDSEE-Karte erteilt der Nutzer mit Verwendung der NORDSEE-Karte und der vorgenannten Authentifizierung seine Zustimmung zum Zahlungsauftrag an die jeweilige NORDSEE-Filiale. Zahlungsaufträge lauten stets auf Euro. Ein mit der NORDSEE-Karte ausgelöster Zahlungsauftrag kann nach Erteilung der Zustimmung zum Zahlungsauftrag an die jeweilige NORDSEE-Filiale nicht mehr widerrufen werden.

3.5. Ein mittels einer NORDSEE-Karte ausgelöster Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er der solarisBank zugeht. Bei der Durchführung eines solchen Zahlungsauftrags wird die solarisBank sicherstellen, dass der entsprechende Zahlungsbetrag spätestens am siebten Bankarbeitstag nach Ende eines den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags beinhaltenden Kalendermonats beim Zahlungsdienstleister der jeweiligen NORDSEE-Filiale eingeht.

3.6. Eine Überprüfung der Identität des Nutzers und des rechtmäßigen Forderungsinhabers findet nicht statt. Der Nutzer verpflichtet sich daher, die NORDSEE-Kundenkarte und die persönlichen Zugangsdaten zu der NORDSEE-App sicher zu verwahren und keinen anderen Personen zur Verwendung zu überlassen.

3.7. Möchte der Nutzer die NORDSEE-Karte nicht mehr nutzen, kann das verbleibende NORDSEE-Guthaben auf Antrag bei der solarisBank zurückgetauscht werden; der Rücktausch ist jedoch begrenzt auf maximal EUR 100,00 pro Kalendermonat und kann nur in der Währung Euro erfolgen. Für den Rücktausch gilt Ziffer 13.1 entsprechend, es fallen die in Ziffer 7.3 genannten Gebühren an.

Dauer des E-Geld-Vertrages

2.1. Der Nutzer erwirbt das NORDSEE-Guthaben, indem er durch bare Einzahlung bei einer NORDSEE-Filiale einen von ihm frei wählbaren Geldbetrag innerhalb der in Ziffer 5.6 dieser Nutzungsbedingungen genannten Betragsgrenzen als elektronisches Guthaben auf das NORDSEE-Kundenkonto einzahlt.

2.2. Eine Nutzung der NORDSEE-Karte ist maximal in Höhe des auf dem NORDSEE-Kundenkonto jeweils hinterlegten Guthabenbetrages möglich. Darüber hinaus können bei der NORDSEE-Karte keine zusätzlichen Betragsobergrenzen für die Nutzung vereinbart werden.

2.3. Das NORDSEE-Guthaben wird nach Ausgabe durch die solarisBank auf dem NORDSEE-Kundenkonto des Nutzers gespeichert. Mit Ausgabe des NORDSEE-Guthabens erlangt der Nutzer eine entsprechende Forderung gegen die solarisBank. Die qnips GmbH als technischer Betreiber des Guthabensystems erlangt zu keinem Zeitpunkt Besitz oder Eigentum an den Geldbeträgen bzw. dem NORDSEE-Guthaben des Nutzers auf dem NORDSEE-Kundenkonto.

2.4. Die Aktivierung des für das NORDSEE-Kundenkonto bezahlten Guthabenbetrages erfolgt unverzüglich, nach Zahlung des Guthabenbetrages an die NORDSEE-Filiale. Nach erfolgter Aktivierung kann die NORDSEE-Karte zu Bezahlzwecken in den teilnehmenden österreichischen NORDSEE-Filialen eingesetzt werden. 

Einlösung des Guthabens und Nutzung der NORDSEE-Karte

1.1. Die solarisBank AG, Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, D-10178 Berlin, Deutschland (nachfolgend „solarisBank“), betreibt in Kooperation mit der qnips GmbH mit Sitz Alexanderstraße 3, D-30159 Hannover, Deutschland, im Rahmen eines Kundenbindungssystems für die NORDSEE GmbH, Herwigstraße 16, 27572 Bremerhaven im Folgenden als „Nordsee GmbH“ bezeichnet), die Nordsee Gesellschaft m.b.H., Leopold-Böhm-Straße 12, MGC Office Park/C73, A-1030 Wien (im Folgenden als „Nordsee AT“ bezeichnet) und die teilnehmenden österreichischen deren teilnehmende Franchisenehmer und Agenturpartner der Nordsee AT eine E-Geld basierte Bezahlfunktion (nachfolgend „Guthabensystem“). Nutzer haben die Möglichkeit, am Guthabensystem teilzunehmen, indem sie einen bestimmten Geldbetrag auf einem Kundenkonto des technisch von der qnips GmbH betriebenen Systems im Voraus hinterlegen (nachfolgend „NORDSEE-Kundenkonto“, der auf dem NORDSEE-Kundenkonto hinterlegte Geldbetrag als „NORDSEE-Guthaben“), der bei nachfolgenden Kaufgeschäften mittels einer Kundenkarte (nachfolgend „NORDSEE-Kundenkarte“) oder Smartphone-App (nachfolgend „NORDSEE-App“; NORDSEE-Kundenkarte und NORDSEE-App zusammen „NORDSEE-Karte“) eingesetzt werden kann. Akzeptanzstellen der NORDSEE-Karte sind die teilnehmenden Agenturpartner und die teilnehmenden Franchisenehmer der NORDSEE GmbH (nachfolgend „NORDSEE-Filialen“). NORDSEE GmbH und die NORDSEE-Filialen werden im Folgenden zusammen als „Franchisepartner“ bezeichnet. Die solarisBank ist berechtigt, im Wege der Dienstleistungsfreiheit in Österreich tätig zu werden.

1.2. Bei der NORDSEE-Karte handelt es sich um ein sog. kontenbasiertes E-Geld-Instrument. Unter E-Geld versteht man einen elektronisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Herausgeber (hier: der solarisBank); dieser wird mittels der NORDSEE-Karte in den teilnehmenden NORDSEE-Filialen als Zahlungsmittel für die Bezahlung von Speisen und Getränken angenommen.

1.3. Die Teilnahme am Guthabensystem in der NORDSEE App ist nur bei paralleler Teilnahme an dem von der NORDSEE GmbH in alleiniger Verantwortung betriebenen Bonus- bzw. Rabattsystem sowie dem NORDSEE Vorteilskonto (nachfolgend „Treuesystem“ bzw. „Vorteilskonto“) möglich. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter des Treuesystems und des Vorteilskontos ist Gegenstand separater Vertragsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter des Treuesystems und des Vorteilskontos (nachfolgend „Nutzungsbedingungen Treuesystem und Vorteilskonto). Die solarisBank ist nicht Anbieter und auch nicht Vertragspartner des Nutzers in Bezug auf den Betrieb des sowie die Teilnahme an dem Treuesystem und dem Vorteilskonto und haftet daher auch nicht für Leistungen der qnips GmbH.

1.4. Die Teilnahme am Guthabensystem ist entweder über die NORDSEE-App oder die NORDSEE-Kundenkarte möglich. Für die Teilnahme am Guthabensystem ist es erforderlich, dass der Nutzer Zugang zum Internet und zu einem E-Mail-Programm hat. Bei Teilnahme am Guthabensystem über die NORDSEE-App werden dem Nutzer persönliche Zugangsdaten (z.B. in Form einer Kontonummer für das NORDSEE-Kundenkonto) nach erfolgreicher Registrierung an die vom Nutzer im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Das NORDSEE-Kundenkonto kann über die NORDSEE-App eingesehen und verwaltet werden. Dort kann sich der Nutzer registrieren und ein NORDSEE-Kundenkonto erstellen.

1.5. Mit der erstmaligen Aufladung des NORDSEE-Kundenkontos über eine NORDSEE-Kundenkarte gemäß nachstehender Ziffer 2 oder die Anmeldung in der NORDSEE-App erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen an; zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Guthabensystems gemäß diesen Nutzungsbedingungen; einer darüberhinausgehenden, gesonderten Vertragserklärung des Nutzers gegenüber der solarisBank bedarf es nicht. Ein etwaiger früher Vertragsschluss des Nutzers mit der qnips GmbH bezogen auf die Nutzung des Treuesystems und des Vorteilskontos bleibt unberührt.

1.6. An dem Guthabensystem kann jede natürliche Person teilnehmen, welche das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Österreich hat.

1.7. Die Nutzung des Guthabensystems ist nur in den teilnehmenden österreichischen NORDSEE-Filialen zulässig. Informationen darüber, welche NORDSEE-Filialen an dem Guthabensystem teilnehmen, werden in der NORDSEE-App und dem Nutzerportal veröffentlicht und können vor Ort in einer der NORDSEE-Filialen erfragt werden. Zur Leistungspflicht der solarisBank gehört nicht, dass das Guthabensystem in jeder NORDSEE-Filiale zu jeder Zeit verfügbar oder in störungsfreiem Betrieb ist.

1.8. Diese Nutzungsbedingungen gestalten das Rechtsverhältnis zwischen der solarisBank als E-Geld-Emittenten und dem Nutzer als E-Geld-Inhaber (nachfolgend „E-Geld-Vertrag“).

Erwerb des Guthabens (Aufladung des NORDSEE-Kundenkontos)

11.1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (die NORDSEE GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

11.3. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Das Formular ist jedoch nicht vorgeschrieben.

An Nordsee Gesellschaft m.b.H.,

Leopold-Böhm-Straße 12, 1030 Wien,  E-Mail: office@nordsee.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

__________

(*) Unzutreffendes streichen.

Nutzungsbedingungen für das Guthabensystem der solarisBank AG in ÖSTERREICH

Geltungsbereich; Teilnahme am Guthabensystem

Mitteilungen bezüglich des digitalen NORDSEE FISH & Friends Treuesystems und des NORDSEE Vorteilskontos richten Sie bitte an:

NORDSEE Gesellschaft m.b.H.
Leopold-Böhm-Straße 12
MGC Office Park/C73
1030 Wien

E-Mail: office(@)no-spam.nordsee.com
Internet: www.nordsee.at

 

Widerrufsbelehrung

9.1. Sollten einzelne oder mehrere Regelungen der Nutzungsbedingungen im Ganzen oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem von den Parteielen Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass Vereinbarungen eine Lücke aufweisen sollten.

9.2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Vertragssprache, auch im Rahmen des Vertragsabschlusses, ist deutsch.

Kontaktdaten

8.1. NORDSEE behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen wird sie den Nutzern spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens mitteilen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, beginnend ab Zugang der Mitteilung über die Änderungen, gegenüber NORDSEE, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Genehmigungswirkung wird NORDSEE den Nutzer mit der Mitteilung der beabsichtigten Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gesondert hinweisen.

8.2. Im Falle des Widerspruchs endet der Vertrag im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, ohne dass es hierfür einer weiteren Erklärung seitens NORDSEE bedarf. Die bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten, noch nicht eingelösten Bonuspunkte („Fische“) sowie etwaige sonstige, noch nicht in Anspruch genommene Vorteile (v.a. noch nicht eingelöste Rabatte) des NORDSEE FISH & Friends Treuesystems und/oder des NORDSEE Vorteilskontos verfallen in diesem Fall zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ersatzlos. Auf diese Folgen eines Widerspruchs wird NORDSEE den Nutzer mit der Mitteilung der beabsichtigten Änderungen ebenfalls gesondert hinweisen.

8.3. NORDSEE wird die Interessen der Nutzer bei Änderung der Nutzungsbedingungen angemessen berücksichtigen.

Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

7.1. Ansprüche von Nutzern der NORDSEE Programme auf Schadensersatz gegen NORDSEE sind nach Maßgabe dieser Ziff. 7 ausgeschlossen bzw. beschränkt. Insbesondere haftet NORDSEE nicht für Schäden, die mit verspäteter oder gescheiterter Übertragung von Daten und Informationen in die NORDSEE-App, einer von NORDSEE nicht zu vertretenden Fehlfunktion der NORDSEE-App, Schäden am Smartphone, Fehlfunktionen des Smartphones, Verzögerungen von Datenübertragungen oder anderen von NORDSEE nicht zu vertretenden technischen Schwierigkeiten in Zusammenhang stehen.

7.2. Von dem vorgenannten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen (i) schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, (ii) der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) sowie solche, (iii) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NORDSEE, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer daher regelmäßig vertrauen darf.

7.3. Soweit NORDSEE nicht wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit haftet, ist die Haftung auch im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.4. Die Einschränkungen gemäß dieser Ziff. 7 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NORDSEE, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.5. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.6. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Änderungen der Geschäftsbedingungen

6.1. Die Verfügbarkeit von Produkten in den teilnehmenden NORDSEE-Filialen, die grundsätzlich gegen Einlösung von Bonuspunkten („Fischen“) oder Rabatten erworben werden können, kann nach Datum, Saison und Ort variieren. Einzelne Produkte sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar.

6.2. Auf die Verfügbarkeit und Qualität der Produkte, die durch teilnehmende NORDSEE-Filialen bereitgestellt werden, hat NORDSEE keinen Einfluss. NORDSEE ist daher weder für die Verfügbarkeit noch für die Qualität der Produkte in teilnehmenden NORDSEE-Filialen noch für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die teilnehmenden NORDSEE-Filialen gegenüber dem Nutzer in Bezug auf die betreffenden Produkte verantwortlich.

Haftung

5.1. NORDSEE wird personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich für die Zwecke der Durchführung dieses Vertrags über die Nutzung des NORDSEE FISH & Friends Treuesystems und des NORDSEE Vorteilskonto im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes erheben, verarbeiten und nutzen. Wegen weiteren Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit wird auf die Datenschutzerklärung der NORDSEE verwiesen, die in der NORDSEE-App abrufbar ist.

Verfügbarkeit und Qualität von Produkten in den NORDSEE-Filialen

4.1. Dieser Vertrag tritt mit erfolgreicher Registrierung durch den Nutzer in Kraft. Der Nutzer erhält hierüber eine entsprechende Bestätigung unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung.

4.2. Der Vertrag läuft auf unbegrenzte Zeit.

4.3. Nutzer können den Vertrag jederzeit beenden, indem sie der NORDSEE an die in Ziffer 10 genannten Kontaktdaten eine Aufforderung zur Löschung ihres NORDSEE-Nutzerkontos übermitteln. NORDSEE kann den Vertrag mit dem Nutzer jederzeit mit einer Frist von vier Wochen durch Mitteilung gegenüber dem Nutzer kündigen.

4.4. Bei Beendigung des Vertrags verfallen noch nicht eingelöste Bonuspunkte („Fische“) sowie etwaige sonstige, noch nicht in Anspruch genommene Vorteile (v.a. noch nicht eingelöste Rabatte) des NORDSEE FISH & Friends Treuesystems und des Vorteilskontos ersatzlos.

4.5. NORDSEE behält sich das Recht vor, jeden Nutzer von der Nutzung des NORDSEE FISH & Friends Treuesystems und des NORDSEE Vorteilskontos auszuschließen, wenn der Nutzer diese Nutzungsbedingungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen, die auf das Vertragsverhältnis Anwendung finden, verletzt. Die bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten, noch nicht eingelösten Bonuspunkte („Fische“) sowie etwaige sonstige, noch nicht in Anspruch genommene Vorteile (v.a. noch nicht eingelöste Rabatte) des NORDSEE FISH & Friends Treuesystems oder NORDSEE Vorteilskontos verfallen in diesem Fall ersatzlos.

4.6. NORDSEE behält sich das Recht vor, das NORDSEE FISH & Friends Treuesystem und das NORDSEE Vorteilskonto jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist ohne Angaben von Gründen zu beenden und/oder durch ein anderes Programm zu ersetzen.

Datenschutz

3.1. Die Verantwortung für die Verwahrung des Smartphones des Nutzers, auf das die NORDSEE-App heruntergeladen wurde, des QR-Codes und des Passworts für das NORDSEE-Nutzerkonto obliegt allein dem Nutzer. Bei Missbrauch besteht kein Anspruch auf Ersatz für von Dritten missbräuchlich eingelöste Bonuspunkte („Fische“) oder sonst missbräuchlich durch Dritte in Anspruch genommene Vorteile des NORDSEE FISH & Friends Treuesystems bzw. Vorteilskontos.

3.2. Das Risiko eines Missbrauchs seiner Nutzerdaten bzw. des unberechtigten Zugriffs auf sein NORDSEE-Nutzerkonto durch Dritte trägt der Nutzer. NORDSEE bzw. die NORDSEE-Filialen werden auch durch Leistung an einen nicht zur Verfügung über gesammelte Bonuspunkte („Fische“) bzw. das NORDSEE-Nutzerkonto berechtigten Dritten von ihrer Leistung frei.

Laufzeit und Kündigung

2.1. Der Nutzer kann nach näherer Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen, v.a. Ziffer 2.2, beim Erwerb von Produkten in allen teilnehmenden NORDSEE-Filialen mittels Scan des über die NORDSEE-App abrufbaren und auf dem Display des Smartphones angezeigten QR-Codes („Fische“) sammeln und auch Rabatte erhalten, das Geburtstagsgeschenk einlösen oder personalisierte Angebote einlösen. Zur Leistungspflicht von NORDSEE gehört nicht, dass die NORDSEE Programme in jeder NORDSEE-Filiale verfügbar sind.

2.2. Wie viele Bonuspunkte („Fische“) und Rabatte, wie Angebote gewährt werden und unter welchen Voraussetzungen (z.B. erforderliche Anzahl Bonuspunkte („Fische“) gewährt werden und wie und unter welchen Voraussetzungen und für welche Produkte diese eingelöst werden können, wird von NORDSEE bestimmt und jeweils aktuell in der NORDSEE-App veröffentlicht.

2.3.          Die Bonuspunkte („Fische“) können vom Nutzer ausschließlich durch den Erwerb von Produkten in allen teilnehmenden NORDSEE-Filialen oder im NORDSEE-Onlineshop erlangt werden. Ein (Zu-) Erwerb von Bonuspunkten („Fischen“) gegen Zahlung eines Geldbetrags (gleichgültig ob durch den Nutzer oder einen Dritten) ist ausgeschlossen.

2.4.          Die Bonuspunkte („Fische“) können nicht in Bar- oder Buchgeld und auch nicht gegen ein E-Geldkartenguthaben und auch nicht gegen ein Guthaben auf der NORDSEE-Karte der solarisBank o.ä. umgetauscht werden; ferner kann der Nutzer auch keine Auszahlung in Höhe des Gegenwerts der Bonuspunkte („Fische“) in EUR oder anderen Zahlungsmitteln verlangen.

2.5.          Die Bonuspunkte („Fische“) sind nicht auf Dritte übertragbar.

2.6.          Die Bonuspunkte („Fische“) sind ein (1) Jahr lang (ab Datum Erwerb) gültig. Soweit der Nutzer sie bis zum Ablauf dieses Zeitraums nicht nutzt, verfallen sie nach dieser Frist. Nach Ablauf der Frist werden verfallene Bonuspunkte („Fische“) vom Nutzer-Konto abgezogen.

2.7.          Bonuspunkte („Fische“), Rabatte bzw. sonstige Vorteile, der Geburtstagsgutschein oder Angebote können nur nach Aktivierung per App mittels Scans des über die NORDSEE-App abrufbaren und auf dem Display des Smartphones angezeigten QR-Codes gesammelt, eingelöst bzw. in Anspruch genommen werden. Insbesondere reicht die Nennung von Namen und/oder Passwort des NORDSEE-Nutzerkontos nicht aus. Die Nutzung der NORDSEE-App über das Smartphone setzt die Funktionsfähigkeit des Smartphones des Nutzers sowie die Möglichkeit des technischen Betriebs der NORDSEE-App auf dem Smartphone des Nutzers voraus. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der NORDSEE-App, insbesondere ein geeignetes und einsatzfähiges Smartphone, auf eigene Kosten zu schaffen. Für die Verwendbarkeit des Smartphones (z. B. durch Herstellung der Betriebsbereitschaft) zum Zeitpunkt der Nutzung der NORDSEE-App ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich.

2.8.          Ist eine Gutschrift von Bonuspunkten („Fischen“) auf dem NORDSEE-Nutzerkonto zu Unrecht erfolgt oder liegt ein Missbrauch durch den Nutzer vor, behält sich NORDSEE das Recht zur Rückbuchung oder Zurückhaltung der entsprechenden Gutschrift vor.

2.9. NORDSEE garantiert nicht die jederzeitige technische Einsatzbereitschaft und die Funktionsfähigkeit der NORDSEE-App und der QR-Codes. Ebenso übernimmt NORDSEE keine Gewähr für das jederzeitige Vorliegen der technischen Voraussetzungen (z.B. Funktionsfähigkeit des Kassenterminals oder des Lesegeräts für den Scan des QR-Codes, Netzverfügbarkeit) zum Einsatz der NORDSEE-App bei den NORDSEE-Filialen.

2.10. Die Nutzung der NORDSEE Programme ist dem Kassierer/der Kassiererin der teilnehmenden NORDSEE-Filiale vor der Bezahlung an der Kasse anzukündigen. Eine nachträgliche Verbuchung von Bonuspunkten („Fischen“) bzw. eine nachträgliche Gewährung von Rabatten ist nicht möglich.

2.11. Das NORDSEE-Nutzerkonto, über das der Nutzer den jeweils aktuellen Stand seiner Bonuspunkte („Fische“) bzw. die Vorteile einsehen kann, die ihm im Rahmen der NORDSEE Vorteilskontos Programme gewährt werden, aktivieren kann, kann über die NORDSEE-App eingesehen und verwaltet werden, indem der Nutzer dort sein Passwort eingibt und sich dort einloggt. Über das NORDSEE-Nutzerkonto kann der Kunde auch einsehen, zu welchem Zeitpunkt wie viele Bonuspunkte („Fische“) gemäß Ziff. 2.6 verfallen

2.12.      NORDSEE ist jederzeit berechtigt, dem Nutzer bereits auf seinem NORDSEE-Nutzerkonto gutgeschriebene Bonuspunkte („Fische“) und Angebote zu löschen, wenn die Voraussetzungen für deren Vergabe bereits im Zeitpunkt der Vergabe nicht vorlagen oder nachträglich entfallen sind. Dies gilt insbesondere, wenn der Kaufpreis für die zuvor erworbenen Waren zurückerstattet wird.

Missbrauchs- und Verlustrisiko

Das NORDSEE Vorteilskonto bietet dem Kunden ein Geburtstagsgeschenk und personalisierte Angebote. Das Kundenbindungsprogramm „NORDSEE FISH & Friends Treuesystem“ belohnt die Treue seiner Teilnehmer als NORDSEE Kunde. Es bietet den Kunden die Möglichkeit, bei den Filialen, die von der NORDSEE GmbH, Herwigstraße 16, 27572 Bremerhaven („NORDSEE“) selbst betrieben werden sowie den teilnehmenden Franchisepartnern (ausgenommen Tank & Rast) der NORDSEE (zusammen „NORDSEE-Filialen“) Bonuspunkte („Fische“) zu sammeln, Rabatte zu erhalten und weitere Vorteile zu nutzen. Soweit NORDSEE künftig zudem einen eigenen NORDSEE-Online-Shop betreiben sollte, wird künftig zudem auch die Möglichkeit bestehen, im Rahmen des NORDSEE FISH & Friends Treuesystems auch in dem NORDSEE-Online-Shop Bonuspunkte („Fische“) zu sammeln, Rabatte zu erhalten und weitere Vorteile zu nutzen. Im diesem Fall gilt auch ein solcher NORDSEE-Online-Shop als NORDSEE-Filiale im Sinne dieser Nutzungsbedingungen. Die Eröffnung eines solchen NORDSEE-Online-Shops wird dem NORDSEE-Kunden über die NORDSEE-App, per E-Mail, auf der Website www.NORDSEE.com oder den NORDSEE Social Media-Fanpages bekannt gemacht.

Das NORDSEE Vorteilskonto und das NORDSEE Fish & Friends Treuesystem werden von der Nordsee Ges.m.b.H, Leopold-Böhm-Straße 12, MGC Office Park/C73, 1030 Wien („NORDSEE“) als deren Vorteilskonto bzw. als deren Kundenbindungssystem betrieben.

1.1. Diese Nutzungsbedingungen regeln nur die Vertragsbeziehung zwischen dem NORDSEE-Kunden („Nutzer“) betreffend das NORDSEE Vorteilskonto und das FISH & Friends Treuesystem. Das NORDSEE Vorteilskonto und das FISH & Friends Treuesystem werden im Folgenden zusammengenommen auch „Programme“ genannt.

Nutzer haben die Möglichkeit, an den Programmen teilzunehmen, indem sie sich mit ihrer E-Mail Adresse und einem von ihnen gewählten Passwort mittels Smartphone-App (nachfolgend „NORDSEE-App“) für die Teilnahme registrieren. Weitere notwendige Daten zur Anmeldung sind neben der E-Mail-Adresse auch Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Postleitzahl des Kunden. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme an den NORDSEE Programmen besteht nicht; die Zulassung zur Teilnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Teilnahme beginnt mit Zugang der entsprechenden Bestätigung, die der Nutzer unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung erhält.

Diese Nutzungsbedingungen regeln nicht die Beziehung des Nutzers und der solarisBank AG, Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin (nachfolgend „solarisBank“) in Bezug auf die von der solarisBank betriebene E-Geld basierte Bezahlfunktion (nachfolgend „Guthabensystem“) und die von der solarisBank herausgegebene NORDSEE-Guthabenkarte nachfolgend („NORDSEE-Karte“). Soweit der Nutzer am Guthabensystem der solarisBank teilnimmt und über eine NORDSEE-Karte mit funktionsfähigem, auf der NORDSEE-Karte aufgedrucktem QR-Code verfügt, kann er jedoch nach näherer Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen, den auf der NORDSEE-Karte aufgedruckten QR-Code im Rahmen der Teilnahme am NORDSEE FISH & Friends Treuesystem nutzen. Es wird klargestellt, dass Vertragspartner des Nutzers in Bezug auf das Guthabensystem und die NORDSEE-Karte ausschließlich die solarisBank ist; es gelten insoweit die zwischen dem Nutzer und der solarisBank vereinbarten Nutzungsbedingungen für das Guthabensystem der Solarisbank AG. Vertragspartner des Nutzers in Bezug auf das NORDSEE Vorteilskonto und das FISH & Friends Treuesystem ist hingegen ausschließlich NORDSEE; hierfür gelten die vorliegenden „Nutzungsbedingungen für das NORDSEE Vorteilskonto und das FISH & Friends Treueystem der NORDSEE GmbH“.

1.2. Mit Abschluss der Registrierung für die Teilnahme an den NORDSEE Programmen in der NORDSEE-App erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen an; zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Abschluss des Vertrages über die Nutzung des NORDSEE Vorteilskontos und des FISH & Friends Treuesystem gemäß diesen Nutzungsbedingungen. Der Nutzer kann die Nutzungsbedingungen auf der NORDSEE-App abrufen und wiedergabefähig abspeichern oder bei NORDSEE anfordern.

1.3. Für die Teilnahme an den NORDSEE Programmen fällt für den Nutzer kein Entgelt an.

1.4. An dem NORDSEE Programmen kann jede natürliche Person teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ein Nutzer darf nur ein NORDSEE-Nutzer und Vorteilskonto eröffnen und halten.

Informationen darüber, welche NORDSEE-Filialen an dem den Programmen teilnehmen und welche Vorteile der Nutzer aktuell auf Basis der NORDSEE Programme in Anspruch nehmen kann (z.B. aktuelle Rabattaktionen etc.) werden in der NORDSEE-App veröffentlicht.

Teilnehmende NORDSEE Filialen sind Filialen, die von NORDSEE GmbH selbst oder Franchise-Partnern betrieben werden. Eine Teilnahme am NORDSEE an den Programmen ist zudem beispielsweise nicht möglich im Zuge von Einkäufen via AmazonFresh und generell Lieferservice-Bestellungen.

1.5. Eine Vertragsübernahme dieses Vertrags über die Nutzung der NORDSEE Programme durch Dritte ist ausgeschlossen.

Nutzung des NORDSEE Vorteilskontos und des FISH & Friends Treuesystems; wesentliche Eigenschaften des NORDSEE Vorteilskontos und des FISH & Friends Treuesystems