Verhaltenskodex für alle Lieferanten

A. Vorbemerkung

Für die NORDSEE GmbH sind die Achtung, Wahrung und Förderung der Menschenrechte, der Umweltschutz sowie geschäftliche Integrität zentrale Werte und selbstverständliche Kernelemente der Unternehmensverantwortung.

Auf der Basis einer partnerschaftlichen und loyalen Zusammenarbeit kann NORDSEE dieser gesetzten Verantwortung nur unter Mitwirkung der Geschäftspartner sowie Mitarbeiter:INNEN gerecht werden.

Für die Zusammenarbeit werden in diesem Kodex Anforderungen definiert und Regeln aufgestellt, die als wesentliche Anforderungen gegenüber mittelbaren und unmittelbaren Lieferanten der Nordsee GmbH gelten müssen.

Hierbei orientiert sich der Kodex an den nationalen und internationalen Standards, wie beispielsweise:

  • den relevanten Konventionen und Leitsätzen der Vereinten Nationen (UN),
  • den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD);
  • dem Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO); oder
  • dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Geschäftpartner

Einhaltung von Gesetzen

Alle Gesetze und Rechtvorschriften der anwendbaren Rechtsordnungen der jeweiligen Länder sind einzuhalten.

I. Soziale Verantwortung – Menschenrechtsbezogene Anforderungen

1. Ausschluss von Zwangsarbeit, Sklaverei, sklavenähnlichen Praktiken, Wahrung von Menschenrechten

Der Geschäftspartner stellt sicher, dass sämtliche Formen von Sklaverei, sklavenähnlichen Praktiken, Leibeigenschaft oder andere Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und Erniedrigung, ausgeschlossen sind.

2. Verbot der Kinderarbeit

Der Geschäftspartner verbietet jegliche Art von Kinderarbeit. Der Schutz von Kindern in ihrer körperlichen Unversehrtheit sowie das Recht aller Kinder auf Bildung hat oberste Priorität.

3. Vergütung und Arbeitszeiten

Die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit wird vom Geschäftspartner eingehalten. Ferner erhalten die Mitarbeitenden des Geschäftspartners eine Vergütung, die im Einklang mit den jeweils am Beschäftigungsort geltenden Gesetzen und den rechtlich gültigen und zu garantierenden Mindesteinkommen und Sozialleistungen steht.

4. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden gewährleistet und entsprechen den anwendbaren gesetzlichen und internationalen Standards. Die Arbeit wird so gestaltet, dass eine Gefährdung der psychischen und physischen Gesundheit ausgeschlossen ist. Es wird sichergestellt, dass die Arbeitsbedingungen regelmäßig beurteilt und bei Verstößen unverzüglich angemessene Maßnahmen ergriffen werden. Ein entsprechendes Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement wird im Unternehmen eingerichtet und angewendet.

5. Vereinigungsfreiheit

Der Geschäftspartner hat die Teilhabe und Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitenden nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Der Geschäftspartner respektiert das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze Tarifverhandlungen zu führen oder zu streiken. Die Gründung, der Beitritt und die Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft oder anderen Arbeitnehmervertretungen dürfen nicht als Grund für Benachteiligungen genutzt werden.

6. Diskriminierungsverbot

Der Geschäftspartner schafft in seinem Unternehmen ein Arbeitsumfeld, in welchem sich jegliche Diskriminierung von Beschäftigten verbietet, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Identität, Alter, Religion oder Weltanschauung, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist.

II. Ökologische Verantwortung – Umweltbezogene Anforderungen

1. Ressourcenverbrauch, Vermeidung von Umweltbelastungen

Der Geschäftspartner verfolgt in seinem Unternehmen einen schonenden Umgang mit den endlichen und natürlichen Ressourcen und respektiert dabei die planetaren Belastungsgrenzen. Er ist verpflichtet, die Umweltfolgen seiner Geschäftstätigkeit auf ein Minimum zu begrenzen und aktiv Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes umzusetzen.

Der Geschäftspartner nimmt seine ökologische Verantwortung über die gesamte Lieferkette hinweg wahr. Ein angemessenes Umweltmanagementsystem unter Berücksichtigung der Themen Luftemission und Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen ist aufzubauen. NORDSEE erwartet vom Geschäftspartner, dass er die Auswirkungen seiner Verpackungen auf die Umwelt minimiert, indem er Verpackungen vermeidet oder verringert. Ziel ist es den Verbrauch von Rohstoffen und natürlicher Ressourcen stetig zu reduzieren.

2. Tierwohl

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, in seinem Unternehmen die jeweils geltenden Gesetze zum Tierschutz und Tierwohl zu beachten. Zusätzlich ist er aufgefordert, die Haltungs- und Managementsysteme von Nutztieren von der Geburt bis zur Schlachtung den Bedürfnissen der Tiere bestmöglich anzupassen und den (verhaltens-)physiologischen Ansprüchen der jeweiligen Art gerecht zu werden

Dabei sollte möglichst sichergestellt werden, dass die Tiere während ihres Transports und während des Betäubungs- und Schlachtprozesses keine unnötigen Schmerzen oder Leiden erfahren. Insbesondere beim Transport sind möglichst kurze Lebendtransporte anzustreben.

III. Integrität im geschäftlichen Umfeld – Ethische Anforderungen

1. Fairer Wettbewerb

Der Geschäftspartner wird alle nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetze einhalten. Er hält sich insbesondere an die Vorgaben des geltenden Kartell- und Wettbewerbsrechts und beteiligt sich nicht an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern.

2. Integrität/Bestechung, Vorteilsnahme

Jegliche Form der Korruption oder Erpressung ist untersagt. Unterschlagung und anderes vergleichbares mit unlauteren Zuwendungen verbundenes Handeln oder auch nur der Versuch, sich durch entsprechendes Verhalten einen unbilligen Vorteil beim Geschäftspartner zu verschaffen, werden konsequent unterbunden. Auch das Annehmen von unzulässigen Vorteilen ist untersagt.  Der Geschäftspartner wird die Einhaltung überwachen und durchsetzen. Der Geschäftspartner wird beim Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung eine Null-Toleranz-Politik verfolgen.

3. Interessenskonflikte

Der Geschäftspartner hat Interessenkonflikte zu vermeiden, die im geschäftlichen Umfeld aufgrund privater Interessen oder anderer Motive entstehen, die die Geschäftsbeziehung mit NORDSEE beeinflussen könnten. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, wesentliche Interessenkonflikte unverzüglich, vollständig und transparent gegenüber NORDSEE offenzulegen.

4. Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der Geschäftspartner gewährleistet die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Verpflichtungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auch hier gilt eine Nulltoleranzpolitik.

5. Datenschutz und Privatsphäre

Der Geschäftspartner wird personenbezogene Daten vertraulich und verantwortungsbewusst und ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zum Datenschutz und der Informationssicherheit verarbeiten. Die Privatsphäre aller Betroffen ist zu respektieren und es ist sicherzustellen, dass personenbezogene Daten effektiv geschützt und nur für legitime Zwecke verwendet werden.

6. Hinweisgeberschutz

Der Geschäftspartner implementiert ein System zum Schutz von hinweisgebenden Personen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz.

B. Beschwerdesystem

Alle Mitarbeiter und auch Dritte haben die Möglichkeit im Rahmen eines geschützten Verfahrens Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes zu melden. Dieses Beschwerdeverfahren steht allen Geschäftspartnern sowie deren Zulieferern und Unterauftragnehmern sowie deren Mitarbeitenden zur Verfügung.

Der Geschäftspartner stellt sicher, dass seine Zulieferer und Unterauftragnehmer Kenntnis davon erhalten, dass NORDSEE ein Beschwerdeverfahren eingerichtet hat und verpflichtet diese, ihren Mitarbeitenden ungehinderten Zugang zu gewähren.

C. Risikomanagement

Der Geschäftspartner errichtet und unterhält ein wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem mit dem Ziel, menschenrechtsbezogene, umweltbezogene und ethische Risiken zu erkennen. Das Managementsystem muss dazu geeignet sein, Verletzungen von geschützten Rechtspositionen vorzubeugen, sie zu beenden oder zu minimieren.

D. Auditierung/Bereitstellung von Informationen und Dokumenten

Die Einhaltung der Anforderungen gemäß den Abschnitten I. und II. können durch NORDSEE anlassbezogen mittels Self-Assessment-Fragebögen sowie Audits an Produktionsstandorten und Betriebs- und Verwaltungsstätten des Geschäftspartners überprüft werden.

Der Geschäftspartner gewährleistet, dass bei Bedarf einmal jährlich oder anlassbezogen Audits entweder durch Mitarbeitende der NORDSEE oder von NORDSEE beauftragte Dritte in seinem Unternehmen durchgeführt werden können. Der Geschäftspartner ermöglicht deshalb den Mitarbeitenden der NORDSEE oder von NORDSEE beauftragten Dritten in angemessenem Umfang das Betreten der Produktionsstandorte und Betriebs-, und Verwaltungsstätten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten, um die vom Geschäftspartner getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung des Kodex zu prüfen.

Der Geschäftspartner gewährt im Zuge der Audits ein Einsichtsrecht in alle nach vernünftigem Ermessen relevanten Unterlagen und Produktionsprozesse. Diese Verpflichtung gilt nur unter Wahrung geltenden Rechts, insbesondere unter Achtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie vertraglicher Vereinbarungen wie Geheimhaltungsverpflichtungen des Geschäftspartners gegenüber Dritten.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, auf Anforderung der NORDSEE Informationen und Dokumente zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit NORDSEE alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden regulatorischen oder behördlichen Vorgaben erfüllen kann

Im Mittelpunkt steht der Anspruch von NORDSEE, den unternehmerischen Sorgfaltspflichten Genüge zu tun. Dabei ist NORDSEE an einer einvernehmlichen und abgestuften Vorgehensweise gelegen. Eine Sanktionierung des Geschäftspartners für die Verletzung von Sorgfaltspflichten ist demgegenüber nicht Selbstzweck und soll nicht als Mittel zur Durchsetzung rein kommerzieller Interessen zum Einsatz kommen.

Rechtsfolge bei Verstößen

Verstößt der Geschäftspartner gegen die Bestimmungen dieses Kodex ist NORDSEE dazu berechtigt, die Erfüllung der betroffenen Verträge vorübergehend bis zur erfolgreichen Abhilfe auszusetzen. Die Dauer der Aussetzung soll sechs Monate nicht übersteigen.

Bevor die Vertragserfüllung ausgesetzt werden kann, wird NORDSEE dem Geschäftspartner schriftlich eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen oder, wenn dies nach der Natur des Verstoßes nicht zweckmäßig ist, den Geschäftspartner schriftlich abmahnen.

Sollte auch nach Ablauf dieses Zeitraums eine Abhilfe nicht geschaffen worden sein, so kann NORDSEE die Vertragsbeziehung zum Geschäftspartner fristlos kündigen. NORDSEE wird die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit beachten.
 

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