Richtlinie für die nachhaltige Beschaffung

Allgemein

Für NORDSEE ist ein respektvoller und nachhaltiger Umgang mit der Natur und deren Ressourcen selbstverständlich. Alle Produkte und Dienstleistungen entsprechen den gesetzlichen bzw. lebensmittelrechtlichen Vorschriften und sind entsprechend gekennzeichnet.

Zwei Ziele stehen beim Einkauf von Lebensmitteln und Verpackungen im Vordergrund: Produktsicherheit und Versorgungssicherheit. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sichern wir die Grundversorgung unserer Produkte über Einkaufskontrakte ab. Diese Kontrakte erstrecken sich im Allgemeinen von einer Ernte oder Fangsaison bis zur nächsten. Beide Ziele, Versorgungs- und Produktsicherheit, lassen sich am besten durch langjährige Lieferantenbeziehungen realisieren.

Grundlage für diese Sicherheit im Einkauf bilden neben den vereinbarten Einkaufskontrakten die Produktspezifikationen. Darin sind die physikalischen, mikrobiologischen, chemischen und rechtlichen Anforderungen an unsere Rohwaren festgeschrieben. Die deutsche Lebensmittelgesetzgebung gilt unabhängig von deren Ursprung für alle Rohwaren.

Nachhaltig zertifizierte Rohstoffe werden von NORDSEE klar bevorzugt.

Durch Audits bei den Lieferanten überprüfen wir die Einhaltung unserer Anforderungen. Diese Audits können auch unangemeldet stattfinden. Den Mitarbeitern der NORDSEE ist dabei der Zugang zu allen Produktions- und Verwaltungsräumen zu gestatten. Die für die Überprüfung notwendigen Unterlagen sind nach Aufforderung vorzulegen. Zusätzlich kontrollieren wir die Qualität bei Wareneingang und führen Untersuchungen auf Rückstände / Kontamination und Mikrobiologie sowie die vereinbarten physikalischen, chemischen und sensorischen Parameter durch.

Fisch und Meeresfrüchte

Als Unternehmen, das mit Fisch handelt, steht NORDSEE im Spannungsfeld der Interessen zwischen den Wünschen des Verbrauchers nach bestimmten Fischarten und den Anforderungen an einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Fisch. Aus diesem Grund beobachtet und unterstützt NORDSEE kontinuierlich alle Entwicklungen, die zu einer nachhaltigen und schonenden Nutzung und Verarbeitung der Ressource Fisch beitragen.

NORDSEE ist sich bewusst, dass mittlerweile einzelne Bestände der kommerziell genutzten Fanggebiete bedroht sind. NORDSEE unterstützt daher sämtliche Maßnahmen, die gefährdeten Bestände zu schonen, damit sie sich wieder erholen können.

Die Förderung der nachhaltigen Fischerei ist fester Bestandteil unserer Unternehmensaktivitäten. Als Mitglied des Bundesverbandes der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e. V. unterstützen wir von Beginn an die 1996 gegründete Initiative „Bestanderhaltende Fischerei“. Diese Vereinbarungen gelten somit ebenfalls für unsere Lieferanten. Durch zusätzliche freiwillige Einkaufsvereinbarungen garantieren uns unsere Seafood-Lieferanten,

  • dass sie sämtliche Maßnahmen unterstützen, die den illegalen, unerlaubten und unerwünschten Handel mit Fischen unterbinden (IUU-Regelung);
  • dass die gelieferten Fische aus Gebieten stammen, für die zulässige Gesamtfangmengen oder vergleichbare internationale oder nationale Fangregelungen bestehen;
  • dass beim Fang des gelieferten Fisches die relevanten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind;
  • dass sie uns jeweils das genaue Fanggebiet laut ICES und die Fangmethode nennen.

Wir unterstützen darüber hinaus die Forderung nach wirksameren Kontrollen auf See und in den Häfen. Als Beitrag dazu arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung der Rückverfolgbarkeit und Transparenz innerhalb der gesamten Lieferkette zurück bis zum Fangplatz. Weiterhin unterstützt NORDSEE alle Bestrebungen, Rückwürfe (Discard) in der EU-Gesetzgebung zu minimieren.

NORDSEE verzichtet freiwillig auf den Ein- und Verkauf von Hai (Ausnahme: MSC-zertifizierte Schillerlocken), Marlin, Roter Thunfisch, Leng, Mahimahi und Rochen.

Eine nachhaltige und umweltverträgliche Aquakultur wird von NORDSEE unterstützt. Daher ist der NORDSEE Einzelhandel seit Herbst 2016 für ASC (Aquakultur) sowie MSC zertifiziert. Zusätzlich fördert NORDSEE den Verkauf von Bio-zertifizierten Produkten und baut dieses Segment sukzessive weiter aus.

An NORDSEE gelieferte Fisch und Meeresfrüchte müssen frei sein von wasserbindenden Additiven (wie z. B. Enzyme, Salze, Säuren).

Eine Rückverfolgbarkeit gemäß Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 muss ab dem 01.01.2013 bei bestimmten Fischereien, für die Mehrjahrespläne gelten, sowie ab dem 01.01.2015 für alle Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse möglich sein und der NORDSEE vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.

Beilagen und Gemüse

Bei den Produktgruppen Kartoffeln, Blattsalate und Gemüse werden Rohwaren bevorzugt, die einen regionalen Bezug haben, bzw. in Deutschland / Österreich oder in EU–Ländern angebaut bzw. produziert werden.

Eier

Alle eingesetzten Eier oder Eiprodukte müssen aus Boden- oder Freilandhaltung bzw. dürfen auch aus Biohaltung stammen.

Reine Zutaten – Reduktion von Zusatzstoffen

NORDSEE steht beim Einsatz von „Zusatzstoffen“ im Spannungsfeld von technologischen Produktanforderungen, Kundenwünschen und auch der Produktsicherheit. Unsere Produktpolitik ist es, bei zukünftigen Entwicklungen die technologischen Möglichkeiten zur Reduktion des Einsatzes von Zusatzstoffen auszunützen.

NORDSEE verzichtet auf den Zusatz von Glutaminsäuren / Glutamaten (E 620–E 625), Phosphaten (E 339–E 341), Guanylsäuren / Guanylaten (E 626–E 629), Inosinsäuren / Inosinaten (E 630–E 633) und Salicylaten. Produkte ohne Hefeextrakte und ohne Nitrate (E 251-E 2529) oder Nitritpökelsalze (E 249–E 250) werden ausdrücklich bevorzugt.

Wir stellen durch unsere Lieferanten sicher, dass sämtliche eingesetzten Rohstoffe und Zutaten nicht aus GVO-Quellen stammen (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) und dementsprechend nicht kennzeichnungspflichtig sind. Auch eine Behandlung mit ionisierender Strahlung ist nicht erlaubt. NORDSEE Produkte sind laut den gesetzlichen Vorgaben frei von Antibiotika oder deren Rückständen.

Alle für NORDSEE produzierten Produkte sollen ohne teilgehärtete pflanzliche Öle hergestellt werden, da sie sonst Trans - Fettsäuren enthalten. Als Anforderung gelten die österr. Grenzwerte (für Lebensmittel mit einem Fettgehalt von mehr als 20 % ist ein Grenzwert von zwei Gramm Trans-Fettsäuren / 10 g Gesamtfett festlegt. Für Lebensmittel mit einem Fettgehalt von weniger als 20 % darf der Grenzwert von 4 % auf Gesamtfett und bei Lebensmittel mit weniger als 3 % Fett darf der Grenzwert von 10 % auf Gesamtfett nicht überschritten werden). Wenn Palmfette oder Palmöle in dem Produkt vorhanden sind, sollten diese nach Möglichkeit aus nachhaltigem Anbau stammen.

Verpackungen

Ohne die Schutzfunktion der Verpackung, die Produktqualität oder Verbraucherakzeptanz zu gefährden, werden die Umwelteinflüsse der eingesetzten Packmittel sukzessive auf ein Minimum reduziert.

Zu diesem Zweck verfolgen wir einen konsequenten Prozess der Packstoffoptimierung, mit dem Ziel,

  • dass Gewicht und Volumen des eingesetzten Packstoffes auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren;
  • neue Packstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe zu implementieren, um die Ökobilanzen stetig weiter zu verbessern.

Alle von der NORDSEE eingesetzten Packstoffe entsprechen den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Konformitätserklärungen für alle Packmittel werden von allen Lieferanten eingefordert und dokumentiert.

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